Österreichs Kopftuchverbot
Als ich die Kritik des ‚Europarats‘ an Österreichs Kopftuchverbot las, war meine erste Reaktion: Ganz so allein stehen wir also doch nicht, und bei manchen europäischen Institutionen gibt es noch den Grundsatz des Widerstands gegen religiöse Diskriminierung und für die verfassungsmäßig verankerte Achtung vor der Religionsfreiheit. Doch meine Freude war verfrüht, da ich nicht mit der hartnäckigen Islamfeindin Raab rechnete. Sie lässt sich ihre Position als Scharfmacherin nicht nehmen und holte sofort zum Gegenschlag aus, indem sie sich strikt dagegen verwahrte, die Mädchen schon frühzeitig auf ihr Geschlecht festzulegen. Religionsfreiheit und religiöse Autonomie scheint sie nicht anzufechten, sie möchte sich vielmehr als selbstgerechte Instanz der Religionsauslegung profilieren, obwohl ihr dazu jegliche fachliche Kompetenz und religiöse Ausbildung fehlt. Sie möchte offenbar unterstreichen, dass Politiker/innen festzulegen berechtigt sind, was Religion darf und was nicht, und das vor allem im Namen der Frauen- und Kinderrechte, Verfassung hin oder her. Hinter diesem Anspruch steckt die abstoßende Hybris, wenn selbstherrliche Vertreter der Alltagspolitik sich über Verfassung und Religionsfreiheit erheben und sich religiös-ideologische Deutungshoheit anmaßen.
Abgesehen davon ist die Argumentation der Frau Integrationsministerin auch sonst nicht stichhaltig. Denn mit dem Kopftuch wird ein Mädchen keineswegs ‚auf das Geschlecht reduziert‘, geschweige denn ’stigmatisiert‘. Der Frau Ministerin ist offenbar gar nicht bewusst, was sie damit sagt: als ob es nämlich ein Stigma oder Makel wäre, als (bloßes) Mädchen wahrgenommen zu werden. Das Kopftuch ist vielmehr ein Zeichen, dass auch ein Mädchen im öffentlichen Raum nicht in erster Linie (nur) als solches wahrgenommen werden will, indem es die deutlicher werdenden Zeichen seines Geschlechts bedeckt. Deshalb ist das Kopftuch keineswegs ein Symbol (für irgendetwas Politisches), wie immer das von voreingenommenen Ideologen und Politikern missinterpretiert wird. Sondern es ist und bleibt ein Zeichen der Religiosität, der Ausdruck einer bestimmten religiösen Überzeugung, wie sie allen monotheistischen Religionen seit langem bekannt und vertraut ist und erst im Lauf der Säkularisierung der Gesellschaften in Frage gestellt und in Verruf gebracht wurde.
Es ist zudem eigenartig, wie wenig Einfühlungsvermögen die Frau Staatssekretärin in ihrem antiislamischen Eiferertum, wenn nicht Hass besitzt, warum immer. Sonst könnte sie wohl leichter verstehen, warum manche Mädchen nicht nur aufgrund des Vorbildes der Mutter oder der älteren Schwester, sondern vor allem ab einem bestimmten Alter durchaus das Bedürfnis haben, sich zu bedecken, also das Kopftuch zu tragen, ohne dass sie jemand dazu zwingt. Sonst wäre es unverständlich, warum manche Mädchen sich sogar im frühen Alter dagegen wehren, sich das Kopftuch verbieten zu lassen, auch nicht durch die eigenen Verwandten. Wenn sie schon das nicht verstehen kann, sollte sie wenigstens nicht zur politischen Despotin oder ministeriellen Scharfrichterin über jene Geschlechtsgenossinnen werden, die über eine feinere weibliche Sensibilität verfügen als sie selbst. Sie müsste wenigstens wissen, dass auch Mädchen und Frauen nicht über einen Kamm scheren sind, abgesehen von ihrem politischen Respekt vor einem Verfassungsprinzip.
Nicht zufällig sind gegen dieses Gesetz schon Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof eingebracht worden, verbunden mit der Hoffnung, dass hier mehr Grundsatztreue und Sensibilität herrscht als im Integrationsministerium.
Mag. Maria Meister
21., Hopfengasse 2/14
